Re: Gutachter der gegnerischen Versicherung muss man nicht akzeptieren


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Geschrieben von TDC am 04. Juli 2008 10:12:57:

Als Antwort auf: geschrieben von lukasHH am 04. Juli 2008 07:41:45:

Hallo,

die gegnerische Versicherung kann zwar ihren eigenen Gutachter schicken, aber das heißt noch lange nicht, das man dieses Gutachten akzeptieren muss!

Als Geschädigter hat man IMMER das Recht einen eigenen Gutachter zu beauftragen, die gegnerische Versicherung muss (wenn der Verursacher klar feststeht) diesen eigenen Gutachter auch IMMER bezahlen.

Niemand kann den Geschädigten zwingen, sein Wrack herzugeben. Abschlepp- und Bergungskosten, Unterstellkosten usw. hat ebenfalls die gegnerische Versicherung zu tragen.

Prinzipiell heist das: dem Geschädigten sind ALLE aus dem Unfall entstehenden Kosten zu ersetzen.


Grüße, TDC (dem auch schon ein paar Autos zu Matsch gefahren worden sind)

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