Ganz so einfach ist es nicht


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Geschrieben von mannimmond am 05. Juli 2008 10:23:16:

Als Antwort auf: Re: Das tut mir leid! geschrieben von Joachim S am 04. Juli 2008 09:31:08:

Hallo Jo,

bei belieben Fahrzeugen agieren die Versicherungen gerne so, daß sie einen Aufkäufer finden, der deutlich mehr als den gutachterischen Restwert für die Karre zahlt. Entweder Du verkaufst dann an ihn und bekommst unter dem Strich den Zeitwert vor dem Unfall, oder Du bekommst von der Versicherung nur die Differenz zwischen dem Preis den der Interessent bezahlen würde und dem Zeitwert. Wenn Du zu dem Zeitpunkt das Fahrzeug bereits zum gutachterischen Restwert veräussert hast, kann die Versicherung nix mehr machen und muss die Differenz zwischen gutachterlichem Restwert und Zeitwert zahlen. Die Versicherungen versuchen natürlich mit "Gewalt" die Leute einzuschüchtern, damit sie das Fahrzeug an den Aufkäufer los werden und selber weniger zahlen müssen.

Du hast natürlich immer das Recht, das Fahrzeug zu behalten - nur hat die Versicherung dann u.U. das Recht weniger zu blechen.

Es ist also durchaus sinnvoll, das Fahrzeug ganz schnell zum gutachterlichen Restwert zu "verkaufen", denn dann kann die Versicherung nix mehr machen.

Merke: Der frühe Vogel frisst den Wurm.

Und für Pit's Audi zahlen die Russen viel

mannimmond

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