Re: Foto von vorne


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]


Geschrieben von ol am 27. September 2018 14:04:43:

Als Antwort auf: Foto von vorne geschrieben von waldi am 27. September 2018 10:51:01:

da gibt es eine feinheit:

Die Österreicher blitzen in der Regel nur das Kennzeichen des Fahrzeugs, nicht die Person am Steuer. Dann wird der Fahrzeughalter ermittelt und bekommt den Bußgeldbescheid. Falls der Halter nicht selber gefahren ist, muss er den Lenker des Fahrzeugs benennen – und im Gegensatz zu deutschem Recht selbst dann, wenn es sich dabei um einen nahen Verwandten handelt. In Deutschland gilt in diesem Fall ein Zeugnisverweigerungsrecht. Deshalb wird hierzulande auch meist die Person am Steuer geblitzt.

Verweigert ein deutscher Halter nun die Auskunft, wer in Österreich mit seinem Auto zu schnell gefahren ist, kann das Bußgeld nicht eingetrieben werden. Weil der Halter die Nennung des Fahrzeuglenkers verweigert, können die österreichischen Behörden nun ein Bußgeld wegen Verweigerung der Lenkerhebung verhängen. Dieses Bußgeld wird aber von deutschen Behörden nicht eingetrieben, weil ja nach deutschem Recht ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht und hier beide Rechtssysteme nicht kompatibel sind, sagt ADAC-Jurist Bernd Gstatter.

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https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-stadt-nachrichten/strafzettel-im-urlaub-muss-man-zahlen-21179-art1205835.html


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