Re: Anstatt Räuberpistolen zu erzählen ...


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Geschrieben von junka2005 am 23. November 2018 06:53:58:

Als Antwort auf: Anstatt Räuberpistolen zu erzählen ... geschrieben von landcruiser am 22. November 2018 22:02:15:

Hallo,

ich mache ja nix anderes als Konformitätsbeweertungen und Straßenzulassungen beruflich.
Also ein CE-eichen darf erst vergeben werden ( wenn das Produkt mit CE gekennzeichnet werden muss , wenn es kompleet geprüft ist.
In den Fall: LVD oder MD, EMV, Reach, ROHSII.
Evtl. unter zuhilfenahme von Normen.
Der erste Step wäre die klassische Risikoanalyse nach EN ISO 12100.
Danach sieht man weiter.

Inverkehrbringer: er muss für Verbraucherprodukte eine ladungsfähige Adresse in der EU. Bei den meißten Richtlinien ist ein Dokumentenbevollmächtigter verlangt.

Verantwortliche Person: sie muss eine Führungsposition im Unternehmen haben und ist persönlich voll haftend.

Unterlagen die die CE-Konformität bestätigen ( zum Beispiel auch interne Tests ) min.10 Jahre nach Ausstellung der CE-Konformität bzw. letzter Produktion aufzubewahren ( Revisionssicher ).

Nicht alles muss durch Prüfstellen geprüft werden.
Definitive Bamusterpflichtig sind z.B.: Kettensägen , Handkreissägen. Siehe dazu Artikel IV MD2006/42/EC.

Im Fall der Luft Stndheizungen: immer dran denken: Bei defekten Brennkammern hat man CO im Innenraum und keine Probleme mehr. Die müssen oder mussten früher nach 12 ? Jahren ausgetauscht werden. Ob das noch so ist weiß ich nicht.

Rasenmäher können zum Beispiel durch den Hersteller oder Importeur selbst geeprüft werden ( Sicherheit nach EN ISO 5395 ) .
DieGeräusche ( haben ein Geräuschlimit nach 2000/14/EG Artikel 12 ) und die EMV muss durch eine Prüfstelle gemacht werden.
Für Artikel 12 ist auch ein Zertifikat erforderlich.

Gruss Achim

bei FRagen zu dem Thema: junka2005 bei aol punkt com

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