Re: Du bist von gestern, die Zukunft läßt sich nicht aufhalten


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Geschrieben von Uli S. am 29. März 2019 12:27:47:

Als Antwort auf: Re: Du bist von gestern, die Zukunft läßt sich nicht aufhalten geschrieben von Der Große 945 am 29. März 2019 09:37:52:

Hallo Sebastian,

>Ich hatte gehört/gelesen, dass in den Papieren meines logischerweise in Deutschland zugelassenen Anhängers eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 130 eingetragen sein muss.

ja klarcrazy. Trägt Dir jeder Tüv problemlos ein.

Ääh, ich hab noch was gefunden, was meinen ursprünglichen Aussagen teilweise widerspricht: https://www.legifrance.gouv.fr/affichCodeArticle.do?cidTexte=LEGITEXT000006074228&idArticle=LEGIARTI000006842188

"Article R413-8

La vitesse des véhicules dont le poids total autorisé en charge est supérieur à 3,5 tonnes ou des ensembles de véhicules dont le poids total roulant autorisé est supérieur à 3,5 tonnes, à l'exception des véhicules de transport en commun, est limitée à :

1° 90 km/h sur les autoroutes ; [....]"

Das heißt, wenn die zulässige Gesamtmasse Deines Zuges über 3,5 Tonnen beträgt, darfst Du nur 90 auf Autobahnen fahren.
Und wenn so ein Schild kommt, dann auch:

http://www.rapsinfo.de/tmp/Wohnwagen 90.jpg


Gruß Uli



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