Garantie oder Gewährleistung ist kein Problem


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Geschrieben von Werner am 13. Mai 2019 20:07:58:

Als Antwort auf: Re: Ich versteh ja eines nicht... geschrieben von Heinrich am 13. Mai 2019 16:27:01:

Sie bezieht sich nur auf das Teil, wie versandt. Macht der Kunde die Welle später kaputt, läßt sie z.B. blau anlaufen, dann hat er kaum noch Anspruch, das Ding ersetzt zu bekommen.

Nächster juristischer Begriff (nach der "Beweislastumkehr")


"Schadensminimierung"

Es ist nicht zulässig, mit einem Artikel, der erkannt fehlerhaft ist, noch weitere Versuche zu unternehmen, die weiteren Schaden verursachen können. Beide Parteien haben sich um Schadensminimierung zu bemühen.

Ich kann also nicht mein Auto, was mir mit platten Reifen von der Werkstatt gegeben wurde, gegen einen Baum fahren und dann ein neues Auto fordern. [Jura off]

Aber der Rudi, der macht das schon. Der weiß, was er tut. Der fliegt auch Hubschrauber, ohne nervös zu werden. Am See so in der Nähe der Alpen, da kann die Sprache schon mal etwas anders wirken.


Gruß

Werner


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