Re: OT Kurbelwelle verzogen geht zum fahren oder nicht


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Geschrieben von Tom am 15. Mai 2019 15:32:35:

Als Antwort auf: OT Kurbelwelle verzogen geht zum fahren oder nicht geschrieben von Espace17 am 07. Mai 2019 19:50:50:

Moin,
scheiße gelaufen aber falsches Urteil durch falsche Schlüsse.

1. ein BMW F 10 ist kein Motorrad sondern eine moderne 5er-Limo
2. sehr wohl kann man eine Kurbelwelle von unten bei eingebautem Motor einbauen, wenn man das Getriebe egal ob Schalt-oder Automatik ausgebaut hat oder abgerückt ist.
3. Natürlich kannst Du einer Privatperson eine gebrauchte Kurbelwelle und gebrauchte Lagerböcke verkaufen, entweder als Gutteile oder als defekte Teile.
Ja, Deine waren Gutteile.

4.!!! Es ist nicht Deine Aufgabe die Fähigkeiten des Käufers oder seiner Dienstleisters zu hinterfragen, denn es kauft sich keiner eine Kurbelwelle einfach so.


5. wie hat der Käufer die Welle eingebaut/einbauen lassen: genaue Schilderung der Arbeiten und beteiligten Personen / Werkzeuge /Ersatzteile usw. verlangen !!!! (Kenntnisse/Wissen nicht ausreichend für solch eine Arbeit)
Warum überhaupt ist die orig. Welle nicht mehr zu verwenden/gefressen?
Wer hat dann den Motor z.B. die Ölkanäle / Ölpumpe usw. gesäubert/kontrolliert?
bestimmt keiner

Wie wurden notwendige Dimensionierungen der Lagerschalen ( Haupt-/Pleuel-/Axiallager) ermittelt ??? (Konnten die bestimmt in Ermangelung der notwendigen Messwerkzeuge nicht )

Wie wurden Deine Hauptlagerböcke verwendet??? einfach rauf geschraubt, dann ist alles klar und die Schuld bei DENEN !!

Wenn Hauptlagerböcke geändert/gewechselt werden ist die ganze "Kurbelwellen-Lagergasse" zu bearbeiten ( Durchmesser und Fluchtung) dies können sogar viele Motoreninstandsetzer nicht und geben solche Arbeiten an andere Firmen. Und genau das geht auf gar keinen Fall bei einem eingebauten Motor !!!

Mit einem nur halbwegs talentierten Anwalt hättest Du das Ding gewonnen.
Bleibt der Gutachter der Gegenseite: wie hat er nach dem Schaden die Hauptlager-Gasse überprüft: gar nicht = Fehler
was führt er als Schadensursache an? nur das Dein Kunde Privatperson war reicht nicht.


Du kannst Dir evtl. Unterstützung von der Schiedsstelle des KFZ-Handwerks holen, hier ist kompetentes Wissen vorhanden und Aussagen von denen werden auch die Aussagen des Gutachters entkräften.


Ich hoffe Dir geholfen zu haben

Gruß
Tom seit einer kl. Ewigkeit mal wieder im "Grünen"

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