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[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]


Geschrieben von Obi am 27. Februar 2020 16:26:48:

Als Antwort auf: Nu übertreib mal nicht geschrieben von Uli S. am 24. Februar 2020 11:09:37:

Hallo Uli,
ich habe jetzt 3 Feierabende vergeblich nach dem Beitrag gesucht, in dem es um die Geschichte ging, daß man in Frankreich mit genügend kleinen Gespannen auch die auf Autoroutes erlaubten 130km/h fahren darf.

Dann hast Du im weiteren Text kommentiert, daß dann wegen der in Deutschlans geltenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 bzw. 100km/h französischen Anhängergespannfahrern entsprechende Bußgeldbescheide ins Haus flattern.

Daß es sich bei dem 1km/h zu viel um 1km/h über dem was als amtlich anerkanntes Meßergebnis zulässig ist handelt, habe ich mir schon gedacht und nicht extra erwähnt.
Wie groß die Toleranzen sind wissen wir ja jetzt dank Stephane und Deiner Erläuterung.
Hier vielen Dank Euch beiden!

Alles in allem kann ich jetzt ruhigen Gewissens mit Baden-Württemberg-Fahrstil 1.2 wohl auch bußgeldfrei durch Frankreich fahren.

Fpr Ralf (ghtech): Die deutsche A5 ist mautpflichtig, das war ja der Grund, warum ich von etwa Höhe Baden-Baden dann nach Frankreich gewechselt bin, um die eben mautfreie französische A35 zu nutzen.
Nur wäre die Bilanz für mich nicht aufgegangen, wenn denn den Blitzer tatsächlich ich ausgelöst hätte. Vermutlich bekommt der flotte PKW-Fahrer oder niemand Post.

Dem Chef Maut ersparen und dann selber die Blitzer zahlen? Fällt doch keinem vernünftigen Menschen ein.


Die große Kunst besteht darin, zügig und zuverlässig unterhalb der Auslöseschwelle der Blitzer zu fahren, dann braucht man sich auch nicht mit dem Gedanken beschäftigen, wie man ungeschoren eine Sachbeschädigung begeht.

Wer sich nichts zu schulden kommen läßt hat nichts zu befürchten.


Gruß,
Obi

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