Re: OT Hat auch etwas mit Corona zu tun...


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Geschrieben von schumi am 23. November 2020 00:42:50:

Als Antwort auf: OT Hat auch etwas mit Corona zu tun... geschrieben von Franz aus Polen am 22. November 2020 23:57:06:

n'abend Franz,

mein herzliches Beileid !

wenn "6. Personen, die sich für weniger als 72 Stunden aus einem der folgenden Reisegründe im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet nach § 2 Absatz 3 aufgehalten haben: ein geteiltes Sorgerecht oder ein Umgangsrecht, den Besuch des nicht unter gleichem Dach wohnenden Lebensgefährten oder von Verwandten ersten und zweiten Grades, dringende
medizinische Behandlungen, Beistand oder Pflege schutz- beziehungsweise hilfebedürftiger Personen, Betreuung von Kindern, Beerdigungen und Einäscherungen, die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten. "
nicht greift, Dann über "(6) In begründeten Fällen kann das zuständige Gesundheitsamt Befreiungen von den Verpflichtungen nach Absatz 1 und Absatz 5 zulassen, sofern dies unter Abwägung aller betroffenen Belange vertretbar ist. Dabei kann es auch das ausnahmsweise Verlassen des Aufenthaltsorts zur Vornahme unaufschiebbarer, nicht auf anderem Wege oder durch Dritte zu erledigender Handlungen gestatten."
nicht nur versuchen, sondern fordern.
Da bei Verzug ja mit höheren Kostenaufwand zu rechnen ist, darf man nach einer Kostenübernahme fragen.
Demnach einzig beim Gesundheitsamt vorsprechen und nach Lösungen fragen.

Gruß vom schumi

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