Sie halten sich leider nicht an die Regeln


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Geschrieben von landcruiser am 24. November 2020 16:12:44:

Als Antwort auf: Grundrechte geschrieben von Uli S. am 24. November 2020 12:35:52:

Denn sie laufen i.d.R. ohne Abstand und ohne Maske, obwohl das bei genehmigten Demos zu den Auflagen gehört, herum.

Ich weiß nicht was du mir mit deiner Gesetzespyramide und dem EU-Recht sagen willst.
Die Aussage so wie sie da steht ist für mich zusammenhanglos.

Du meinst mit Demonstrationsrecht sicher Art 8 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Du siehst es gibt schon im GG einige Einschränkungen zu der oft vermuteten grenzenlose Versammlungsfreiheit.

Und dann kommt da noch das Versammlungsgesetz mit seinen Regelungen.

Und die Frage welches Rechtsgut höherwertiger ist

a) ohne Maske und Abstand bei einer Demo rumzulaufen zu dürfen und damit die Gesundheit anderer zu gefährden

oder

b) die körperlicher Unversehrtheit anderer Menschen


ist recht leicht zu beantworten.

Allein die Abstandsverstöße und die fehlenden Masken als solche sind Verstöße gegen derzeit geltende Regeln und gegen die Auflagen und damit Verstöße gegen die Rechtsordnung.

Und bei solchen wiederkehrenden und anhaltenden Verstößen gegen die Rechtsordnung mit der Zukunftsprognose "die machen das nach ihren eigenen Aussagen wieder so!" ist die Einhaltung der Rechtsordnung ein höheres Gut, als die Versammlungsfreiheit des "Rechtsbrechers".

Daher wurden ja auch schon etliche Versammlungen rechtswirksam und unangefochten aufgelöst.

Wir können aber gern über die Grundrechte und ihre Schranken, die immanenten Schranken und die Schranken-Schranke diskutieren wenn du möchtest. War mal eins meiner Lieblingsthemen.

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