Soll ja auch nur zum Jahreswechsel verboten weden.


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Geschrieben von Henzo am 30. Dezember 2020 00:23:43:

Als Antwort auf: Äh, es geht um betrunkenes Autofahren ;-) (ohne Text) geschrieben von Joachim S am 29. Dezember 2020 23:50:32:

moin,

soweit ich weiß ist Sylwesterfeuerwerk bzw. der Handel und
der Besitz pyroteschnischer Gegenstände grundsätzlich verboten.
Zum Jahreswechsel wird eine verwaltungstechnische Ausnahme
gewährt.

Wenn ich es mal richtig knallen lassen wollte würde ich mir
bei der Tankstelle 1 Liter Benzin holen.

Da gibt es Leute, die holen sich 60 Liter Benzin. Ganz legal.

Sind die Gesetze für technische Volldeppen? Gemacht werden sie
offenbar von Volldeppen.

ciao, HENZO.


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