Gemeinnutz wird sich schwierig darstellen lassen


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Geschrieben von Werner am 06. März 2021 21:26:24:

Als Antwort auf: GmbH? geschrieben von Henzo am 05. März 2021 22:42:49:

Ein gemeinnütziger Verein e.V. muß die Möglichkeit vorsehen, dass jeder interessierte sich diesem Verein anschließen kann und dadurch einen Gewinn bekommen kann. Sportliche Ertüchtung und Weiterbildung, besonders für die Jugend, stehen dabei an erster Stelle in den Regeln. Dann kommen Dinge wie Erhaltung historischer Werte usw.

Der Pölerverein müßte also in seinen Vereinsstatuten haben, dass man dort ganz viel lernen kann. Oder er müßte historischen Autos zu neuem Glanz verhelfen. Aber Golf 1 o.ä. würde da heute noch nicht ausreichen. Eher ein Horch 380 oder so.

Der Verein kann dann satzungsmäßig Beiträge von allen Mitgliedern erheben und diese für Zwecke des Vereins nutzen. Er darf keine Schulden machen und darf keine Überschüsse erwirtschaften. Er darf außerdem nichts machen, was Konkurrenz zu einem Gewerbe darstellt. Wenn also z.B. ein Verein ein Fest gibt und die Cola ausschenkt, kriegt er sofort Ärger mit dem Finanzamt, wenn er dafür pro Getränk Geld nimmt und dies nicht versteuert.

Bei uns in Bonn gibt es einen Verein für Gefährdetenhilfe. Die haben mit einem kleinen Schrottplatz angefangen und sind jetzt eine Superwerkstatt (mit mehreren Schrottplätzen). Sie müssen aber die Werkstattgewinne versteuern und dürfen die nicht zur Aufbesserung der Vereinskasse verwenden.


Aber davon ab. Eine GmbH gründen kostet Geld. Die Mindesteinlage mal so eben auf den Tisch . . . . .wer hat das? Bzw. wer hat das übrig?

Aber wenn eine GmbH, dann kann die auch ohne Gewinne und damit ohne Steuer gemacht werden. Die Steuererklärung muß freilich sein, aber Null ist Null und bleibt Null. Bei alten Autos wird das aber schwierig, dem Fiskus gegenüber als Interessengemeinschaft sich zu präsentieren. Das glaubt erstmal keiner auf Anhieb.

Ähnlich wie im Baugewerbe wird erstmal von Schwarzarbeit ausgegangen. Hat mich selbst mal erwischt, als ich für einen Kunden was aufgebaut habe, was unter "Bauleistungen" fiel => ein fernbedienter Signalgarten für unseren Flugplatz. Ich habe zugestimmt, das für einen Preis zu machen, für den es eigentlich nicht geht, weil ich es wollte - und nichts zu tun hatte.

Das Finanzamt hat den ausgehandelten Preis als Teilzahlung angesehen und ganz offen unterstellt, dass dort noch wesentlich mehr Geld ohne Steuer und Papiere geflossen ist. Erst, als der Flugplatz klären konnte, dass es dort keine Möglichkeiten gibt, Geld ohne Quittungen an irgendwelche Dienstleister zu geben, war Ruhe.

Gottseidank war das das gleiche Finanzamt. Sonst wäre das Theater noch größer geworden. Die Typen standen mit auf dem Flugfeld und haben sich informiert. Deren Einsatz war mit Sicherheit teurer, als das, was ich für die kleine Bastelei bekommen hab.

Gruß

Werner

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