Abmahner anzeigen ist nicht aus der Welt....


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]


Geschrieben von Joachim S am 10. März 2021 18:41:55:

Als Antwort auf: Nur ne Grippe... geschrieben von Joachim S am 10. März 2021 15:38:47:

>>Wenn ein Rechtsanwalt eine Abmahnung mit einer Kostenberechnung verschickt, von der er weiß oder wissen könnte, dass diese Ansprüche unberechtigt sind, kann dies strafrechtlich einen Betrug gemäß § 263 StGB darstellen. Der Betrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hi Ralf,

wenn dir mal langweilig ist...

Gruss Jo

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