Abmahner anzeigen ist nicht aus der Welt....
Geschrieben von Joachim S am 10. März 2021 18:41:55:
Als Antwort auf: Nur ne Grippe... geschrieben von Joachim S am 10. März 2021 15:38:47:
>>Wenn ein Rechtsanwalt eine Abmahnung mit einer Kostenberechnung verschickt, von der er weiß oder wissen könnte, dass diese Ansprüche unberechtigt sind, kann dies strafrechtlich einen Betrug gemäß § 263 StGB darstellen. Der Betrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hi Ralf,
wenn dir mal langweilig ist...
Gruss Jo