"Grenze zu" und "nicht rüberkönnen" ist nicht das gleiche


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Geschrieben von Uli S. am 07. April 2021 12:09:14:

Als Antwort auf: Echt? Ist die Grenze zu? (ohne Text) geschrieben von waldi am 07. April 2021 10:40:13:

Hallo Waldi,

man darf nur rüber, wenn man nen triftigen Grund hat, sonst riskiert man Bußgeld / Quarantäne.
Die triftigen Gründe stehen auf der Webseite des betreffenden Bundeslandes, dort gibts auch ne Bußgeldtabelle für Corona-Verstöße.
Z.B. mal eben zum Einkaufen rüberfahren is nich, nur die ganz frechen machen es trrotzdem, Kontrollen gibt´s eh so gut wie keine. Berufspendler dürfen zwar rüber, aber auch nix einkaufen. Die grenznahen Einzelhändler in Baden kotzen ab, weil die Einkaufstouristen seit Monaten wegbleiben.

Gruß Uli

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