Altrechtlichtliche Grund Dienstbarkeit, Versuch einer Zusammenfassung...


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]


Geschrieben von Joachim S am 14. August 2022 17:28:19:

Als Antwort auf: Gegenteiliges Hörensagen Re: OT Altrechtlichtliche Grund Dienstbarkeit geschrieben von Frank S. am 10. August 2022 10:07:19:

Hi Frank,

nach meinen halbherzigen Recherchen reime ich mir folgendes zusammen...

Die alten Vereinbarungen gelten selbst dann, wenn sie nicht ins Grundbuch eingetragen wurden.

Wenn sie eingefordert werden sollen, muss man sie aber ins Grundbuch eintragen lassen, was 400 Ocken kostet...

Da wird man sie dann belegen müssen. Wenn man das nicht kann, hat man wohl ein Problem.

Also stellt sich das für mich so dar: Franky darf mich natürlich gern korrigieren...

Franky hat das Wegerecht auf dem Grundstück des Nachbarn. Durch alte Verträge von vor 1900. Der Franky kann das auch beweisen.

Der Nachbar hat das Grundstück irgendwann gekauft, diese Verpflichtung MUSS er übernehmen. Es sei denn, die beiden handeln was anderes aus. Er muss sie auch dann übernehmen, wenn sie nicht im Grundbuch steht, und sie dem Verkäufer nicht bekannt ist. Sie gilt also. Egal wie alt das ist, Franky hat das Wegerecht.

Nun ist der Nachbar aber böse, und legt Steine in den Weg (buchstäblich)...

Der Franky will nun sein Recht einfordern, dazu muss es ins Grundbuch eingetragen werden, was der Franky beim Notar für ca. 400 Euro erledigen und selbst bezahlen müsste. Wenn es nicht schon dort steht.

So, das war das Vorgeplänkel, und nun steht sein Recht im Grundbuch, und er kann es einfordern. Ab diesem Punkt kann man alles "altrechtliche" wohl vergessen, es ist ins aktuelle System überführt.

Und dann geht das Gekloppe halt los. Vor Gericht, wenn der Nachbar uneinsichtig ist, aber da müsste für mein Rechtsgefühl die Sache ja eigentlich klar sein.

Beim Gezänk zwischen Nachbarn wird es für das Gericht nun sicherlich auf Details ankommen, wie z.B. die "schonende Nutzung". Wenn der Nachbar behauptet, dass der Franky mit seinen drei Autos da die Hölle auf Erden abzieht, und rücksichtslos durch seinen Vorgarten brettert, dann kann da natürlich ne Menge Theater vor Gericht bei rum kommen...

Franky, stimmt das so in etwa?

Gruss Jo

Wie lesenswert findest Du diesen Beitrag?                 Info zur Bewertung




Antworten:


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]