Nee, Nachtflug ist verboten


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Geschrieben von Werner am 09. April 2023 22:00:27:

Als Antwort auf: Landescheinwerfer geschrieben von waldi am 09. April 2023 19:17:08:

Die Regelung lautet:

bis Sonnenuntergang hat alles wieder am Boden zu sein. Die Sportflieger dürfen, sofern sie Positionsleuchten haben, noch eine halbe Stunde länger, aber dann ist auch für die Schluß.

ULs dürfen auch MIT Positionsleuchten nicht länger - es sind halt Flugmofas.

Für Nachtflug braucht man ohnehin eine spezielle Ausbildung. Früher war das die Ausbildung zum Blindflug, oder offziell: Instrumentenflug, inzwischen gibt es eine andere Regelung, die auch zum Nachtflug berechtigt, ohne, dass man den großen Schein dafür hat. Da kenn ich mich aber nicht so aus.

Es gibt in Deutschland ziemlich sehr weitab vom Schuß einen kleinen UL-Flugplatz, dessen Namen ich hier nicht nennen werde, wo der Betreiber und sein Freund (ein ehemaliger Polizist !!) eine Landebahnbefeuerung er ersten Güte gebaut haben. Als Lampen wurden Schwimmbadlampen verwendet, die absolut Wetterfest sind und deren Glas so stabil ist, dass man sogar drüber fahren kann. Einfach nur genial. Die Lampen sind nicht verboten, man darf sie auch einschalten, alles legal. Aber was glaubst Du, was die machen in schönen klaren Nächten ?

Gruß

Werner

(der auch davon träumt, mal eine richtige Nachtlandung zu machen, bisher leider nur am PC)


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