flächiges Befahren des Bestandes ist nicht erlaubt


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Geschrieben von Johannes D am 12. April 2023 10:42:18:

Als Antwort auf: Wenns da mal nicht auch ein Gesetz dagegen gibt.... (ohne Text) geschrieben von Joachim S am 08. April 2023 11:31:48:

Servus,

im Sinne einer fachgerechten und Waldbewirtschaftung und entsprechend der für die
Vermarkung notwendigen Zertifzierungen ist ein flächiges Befahren des Bestandes
nicht gestattet.
Der Gefahrenbereich beim Fällen beträgt hat einen Radius um den zu fällenden Baum
der der 2,5 fachen Höhe des Baumes entspricht.
Also selbst wenn das Auto auf einem Weg abgestellt ist, dürfte es nicht in der Nähe
des Baumes sein wenn der fällt.

Interessant wäre trotzdem die Frage ob und welche Versicherung in so einem Fall
vielleicht bezahlen würde.

cu

Johannes D.

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