War die Aktion nicht schon vor mehreren Jahren?


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Geschrieben von Obi am 05. August 2023 01:41:04:

Als Antwort auf: Re: Zwei Kriege verloren geschrieben von Joachim S am 04. August 2023 14:43:14:

Moin Henzo, moin Jo,
möglicherweise war der Besuch schon vor über 10 Jahren, als die Mitbewohner des ehrenwerten Hauses das in Kanistern abgefüllte Pöl als Grundstoff für Bomben betrachtet haben und den Besuch durch ein SEK veranlasst haben?

So weit ich das auf dem Schirm habe, war Henzos Konsequenz die gleiche, die ein gewisser Udo Jürgens beschreibt - der Auszug aus dem ehrenwerten Haus. Die "wilde Ehe" lässt sich ja durch beliebige Dinge ersetzen, die anders sind als die ehrenwerten Leute erwarten.
Wer es nicht kennt, hört es sich einmal an:
https://music.youtube.com/watch?v=W1t3jiHvCz8&feature=share

"Ehrenwerte Leute" - so nannte sie der frühere 3. Bürgermeister an meinem Wohnort - gibt es um mich herum auch.
Die wirft man am Besten hinaus, bevor sie das erste Wort zu Ende gesprochen haben.
Die Staatsgewalt ist der Meinung, dass zwischen Kaufanfragen, die ich mit einem Angebot beantwortet habe und den darauf folgenden Unterlassungsaufforderungen von Amts wegen an mich kein ursächlicher Zusammenhang bestehe. Selbstverständlich gehe ich seit 15 Jahren kein Risiko mehr ein und freue mich darüber, dass nach einem Hinauswurf solcher Gestalten 2 bis 3 Wochen später kein Brief per Postzustellungsurkunde daherkommt.
Ich glaube, dass sich ärgerliche Briefe von Amts wegen mit der Vorgehensweise "Ich habe keine Vorurteile, ich werfe jeden ungebetenen Gast vorsichtshalber hinaus!" vermeiden kann. Ich berufe mich diesbezüglich auf den Artikel 4 des Grundgesetzes.
Ich habe jede Menge "ehrenwerte Leute" um mich herum, die Geld dafür bezahlen, dass man ihnen Geschichten vom lieben Gott und der Auferstehung der Toten erzählt. Die können ihr Zeug schließlich auch glauben, obwohl das medizinisch betrachtet reichlicher Unsinn ist.

Solche Besucher von vorn herein zu vermeiden konnte ich leider noch nicht einrichten.

Kaltaquisen grundsätzlich nur schriftlich über meinen Rechtsanwalt mit einer genügend hohen Bearbeitungsgebühr laufen lassen könnte helfen.

Gruß,
Obi

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