Re: Nicht in die Quetschkante spritzen !!


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Geschrieben von Heinz am 18. Januar 2024 16:39:37:

Als Antwort auf: Re: Nicht in die Quetschkante spritzen !! geschrieben von Sebastian Henkel am 18. Januar 2024 14:03:25:

Hallo zusammen,
das mit der "Empfehlung" möchte ich etwas relativieren:
Für die Erteilung eines Patentes ist es lediglich erforderlich, dass die
angemeldete Sache 1. neu und 2. erfinderisch ist (neben anderen formalen Kritierien).
Sie muss jedoch keineswegs sinnvoll sein!

Ein Patent wird zwangsläufig offen gelegt. So kommt es, dass Ausführungsbeispiele aus strategischen Gründen oft sogar sehr unklug und kompliziert gewählt werden, damit man die eigentliche Bauweise als Firmengeheimnis behalten kann - trotz Patent auf die Funktionsweise.

Hier scheinen mir die Ansprüche recht geschickt gewählt zu sein.
Eine Verstellung der Einspritzung nach "früh" führt ja schon fast automatisch zu dem patentgegenständlichen Verhalten?
Wenn das sowieso jeder Fachmann selbstverständlich so machen würde, ist die Geschichte nicht erfinderisch. Wenn es einer schon vorher tatsächlich gemacht hat, ist es nicht mehr neu. Hier hat offenbar in den Augen des Prüfers beides nciht zugetroffen und es gab keinen Einspruch, so dass es zur Erteilung des Patentes gereicht hat.
Die Vereinigten Werkstätten für Pflanzenöltechnik (VWP) waren damals sehr patente Kerle. Aber wie Werner schon schrub: eine Homologation nach aktuellen Abgasnormen würde schwiiiierig...

Grüße
Heinz


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