Re: Wir haben mit ganz anderen Preisen gerechnet


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Geschrieben von Heinz am 27. April 2024 09:40:23:

Als Antwort auf: Wir haben mit ganz anderen Preisen gerechnet geschrieben von Werner am 26. April 2024 23:37:47:

Hallo Werner,

genauso wie die Steuern unterschiedliche sind, je nach Verwendungszweck einer Ware, so ist es auch bei der CO2-Bepreisung.
Das Instrument der THG-Quote gilt eben nur für Energieerzeugnisse, die mit dem Steuersatz versteuert worden sind, der für die Verwendung im Straßenverkehr gilt, nämlich die 470,40 Eur/1000 Liter.
Die Steuersätze siehe § 2 EnergieStG und THG-Quote § 37 BimSchG in Verbindung mit entsprechenden Verordnungen.
z.B. sog. "Schweres Heizöl", das typsicher Weise für den Antrieb von Schiffen benutzt wird, hat einen Steuersatz von 130 Eur/1000 kg. Eine derart versteuerte Ware kannst du nicht "in die Quote bringen".

Bei einer "sonstigen technischen Verwendung" z.B. als Schalöl wird keine Energiesteuer erhoben, da es sich bei Rapsöl mit dieser Verwendung nicht um ein Energieerzeugnis im Sinne des EnergieStG handelt.

Was im gewerblichen Bereich nicht relevant ist, wohl aber für Endverbraucher ist dann noch die Mehrwertsteuer. Rapsöl als Lebensmittel hat 7 %, als technisches Öl sind es 19 % (Übrigens wird die Energiesteuer auch noch mit der Mehrwertsteuer beaufschlagt).
Für Energieerzeugnisse im allgemeinen gibt es dann noch die "CO2-Abgabe" nach dem BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz). Damit ist die CO2-Emission eigentlich auch zweimal bepreist im Verkehr. Das BEHG findet jedoch bei Biokraftstoffen keine Anwendung, sofern sie nachhaltig zertifiziert sind, im Sinne der Nachhaltigkeitsverordnung.
Wenn du also Salatöl aus dem Supermarkt umwidmen würdest, wäre die volle "Dieselsteuer" fällig zuzüglich BEHG und ggf. Mehrwertsteuerdifferenz. In die Quote kämst du nicht, da du keine Nachhaltigkeitszertifikate zu dem Öl hast.

Quote funktioniert also nur bei Versteuerung gemäß Dieselsteuersatz. Die Auswahl des Steuersatzes hat der Gesetzgeber an den Verwendungszweck und die Beschaffenheit geknüpft (und zwar in dieser Reihenfolge).

Aber zurück zu deiner Frage oder dem Problem mit dem neuerliche Klimaschutzgesetz.
CO2-Emissionen hatten bisher immer einen total unterscheidlichen Preis je nach Sektor in dem sie emittiert werden. Von 0 bis über 400 Eur/t CO2equ. Im sog. ETS Emission Trading System lag der Preis in 2007 z.B. bei 0,70 EUR, heute sind wir bei 81,00 EUR
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1304069/umfrage/preisentwicklung-von-co2-emissionsrechten-in-eu/

Auf welchem Handelssystem eure Berechnungen für die Schiffe lagen kann ich nicht beurteilen. Hier kommt es wohl auch darauf an, in welchen Hoheitsgewässern diese gerade fahren?
Die 60 Eur passen zumindest von der Größenordnung zum aktuellen ETS.

Wenn man jetzt aber auf Bundesebene einen Ausgleich zwischen den Sektoren Energie und Verkehr zulässt untergräbt man den marktwirtschaftlichen Mechanismus der Findung der besten Lösung für den jeweiligen Verwendungszweck (Sektor).

CO2-neutral wird man damit niemals, weil einfach nur die low-hanging fruits verscheidener Bäume an alle verteilt werden und sich keiner die Mühe macht eine Leiter zu entwickeln.

Momentan ernten wir vom Verkehrs-Baum nur weniger als 10 % der Früchte und lassen uns schon vom NAchbarbaum helfen. Wie viel wo zu machen ist sieht man z.B. hier
https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/klimaschutz-im-verkehr#rolle

Im internationalen Vergleich (Erfüllung der EU-Ziele) ist das ein bißchen so, wie wenn in einer Kartenspiel-Runde 2 Spieler beschließen, ihre Karten nach Belieben untereinander auszutauschen um dann gemeinsam das Spiel zu gewinnen.

Seid froh, dass ihr es nur theoretisch gerechnet habt. z.B. die Biokraftstoffindustrie hat basierend auf den Berechnungen Investitionen getätigt
und wird das Spiel haushoch verlieren.

Inschrift auf dem Grabstein eines Mathematiker: "Damit hat er nicht gerechnet"

Grüße
Heinz


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