Re: Voll ins schwarze getroffen !
Geschrieben von Werner am 04. April 2025 21:01:14:
Als Antwort auf: Re: Voll ins schwarze getroffen ! geschrieben von laden am 04. April 2025 18:03:32:
Die neuen Züge sind da und geschmeidig wie Bindfäden. Abnahmekonform ist bei meiner Maschine gar (fast) gar nichts mehr.
Es ist aber so, dass die Ultraleichter zur Zulassung einen Abnahmeflug brauchen. Und diesen kann man selbst machen, wie es mir damals erklärt wurde. Bisher hatte das Flugzeug nur die VVZ, also die vorläufige Verkehrszulassung, die erteilt wird, damit man das Flugzeug überhaupt testen kann. Bei den Autos testet man auf abgesperrtem Gelände. In der Luft geht sowas nicht, außer vielleicht über der Area 51 in USA. Deshalb wird eine VVZ erteilt, und das Flugzeug darf dann sozusagen ausprobiert werden. Wenn ich jetzt aber Änderungen vornehme, dann kann ich die auch testen, muß einen 100 Stunden Nachweis bringen, dass die Änderung funktioniert und dann kann das auch alles legal eingetragen werden. Die Frage ist also, ob der Prüfer sich davon überzeugen läßt, dass ich diese Änderungen selbst am Flugzeug testen darf. Wann ich dann mal hundert Stunden voll kriege, weiß ich nicht, vielleicht nie.
In diesem Bereich geht es in hohem Maße um Eigenverantwortung. Da ein Ul kaum Schaden an Dritten anrichten kann und in einem Einsitzer kein Fluggast transportiert werden kann, sieht man das dort generell etwas unverkrampfter. Es gilt sozusagen das Motto: "wennde runterfällst, haste Pech gehabt" Dennoch müssen Prüfer natürlich bei deutlich erkennbaren Sicherheitsmängeln sofort einschreiten und die VVZ verwehren. Aber ich bin der Ansicht, dass ich die Sicherheit der Maschine deutlich erhöhe. Ich werde von meinen Umbauten nichts weiter öffentlich machen, also nicht in Fliegerkreisen, bis ich alles ausprobiert habe. Dann werden wir sehen. Mein Ziel ist, dass eines schönen Tages ich einen Eintrag bekomme, dass der gesamte Umbau für dieses Flugzeug zugelassen ist.
Es kommt gelegentlich vor, dass Selbstbauten vor dem Eintreffen des Prüfers schon einige Flugstunden hinter sich haben. Das ist freilich illegal, aber manchem Prüfer durchaus recht, denn leben möchte der schließlich auch und wenn er vom Erbauer schon mal einen kleinen Flugbericht kommt, weiß er, worauf er sich einstellen soll.
Hier im Forum übe ich mich schon mal in Argumentation und Dokumentation und freue mich über Tipps und auch über geäußerte Bedenken.
Gruß
Werner