Verstehe
Geschrieben von Werner am 08. November 2025 14:27:51:
Als Antwort auf: Re: Bedienungsanleitungen Restrisiken geschrieben von Schorsch am 08. November 2025 09:03:51:
deshalb steht auch immer drin "nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch", damit keiner auf die Idee kommt, mit dem Rasenmäher eine Hecke zu schneiden.
Im Anlagenbau ist das ziemlich strikt geregelt: der Betriebsleiter hat die Verantwortung. Wenn der die BA nicht versteht oder ihm was darin fehlt, muß er sich melden. Seine Leute beachten von selbst hunderte Sicherheitsregeln, die in der BA nichts zu suchen haben, aber trotzdem häufig reinkommen. Da wäre z.B. das gesamte Verhalten in Ex-Zonen.
Die Mitarbeiter können sich weigern, eine neue Anlage zu bedienen, wenn sie sich nicht ausreichend geschult fühlen. Da kann dann auch der Chef nix machen, er muß diese Person von der Bedienung der Anlage abziehen. Mir ist es zweimal passiert, dass ich einen einzelnen Mitarbeiter nachschulen sollte. Der eine hat die Sachen wirklich vorher nicht richtig verstanden, der andere wollte nicht und blieb dann auch draußen.
Bei Fehlbedienung ist erst der Betriebsleiter dran. Hat er aber eine Betriebsanweisung in dieser Angelegenheit geschrieben und dokumentiert, dann ist der Mitarbeiter dran. Der Betriebsleiter kann dabei auf die BA verweisen, darf das aber nicht global machen, wenn es kritische Situationen geben kann, die in der BA zwar behandelt werden, aber nicht die besonderen Bedingungen des Standortes berücksichtigen. In diesem Fall muß er eine dazu passende Betriebsanweisung schreiben.
Verstöße gegen Betriebsanweisungen sind kein Kavaliersdelikt und können ja nach Schwere zu fristlosen Kündigung und sogar zur Strafanzeige führen. Das wird dann besonders haarig, wenn der Mitarbeiter in der Anlage gebraucht wird, quasi unverzichtbar ist.
Und so wird gerne mal eine Sondersituation auf Fremdkräfte abgewälzt. Das läuft dann so, der Externe (also in dem Fall ich) sagt, dass er nun hinaus geht und die Dichtungen wechselt - was in dem Fall nicht ohne Gasaustritt möglich war, weil die Anlage besch.. geplant war - und der Betriebsleiter sagt "nein", nickt aber dabei. Er will natürlich trotzdem wissen, wo man ist.
Und so tappt der Werner hinaus und hockt sich nieder, läßt es zischen und beeilt sich mit den Dichtungen und Schrauben. In der Risikosbetrachtung, die der Externe selbst geschrieben hat, steht drin, dass ein kurzzeitiger Gasaustritt unter Beachtung von blablabla vertretbar ist und unter erhöhter Vorsicht und Aufmerksamkeit behandelt wird.
In der Anlage hockte ich mit Rentnern und Fremdfirmen zusammen. Von der regulären Schicht war niemand zu sehen. Sonst hätte dieser melden müssen, dass da was passiert, was nicht nach Regeln geht.
Hinterher sind alle erleichtert, der Vorgang ist offiziell nie passiert. Dann dann hätte es einen Arbeitsbericht geben müssen.
Gruß
Werner