19%


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Geschrieben von Henzo am 14. April 2026 21:46:36:

Als Antwort auf: Re: Ist Pflanzenölfahren steuerlich erlaubt? geschrieben von Gustav Pfaff am 14. April 2026 21:24:02:

moin,

bei lebensmitteltauglichem Pflanzenöl fällt beim gewerblichen
Verkauf der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% an. Bei nicht
(mehr) lebensmitteltauglichen Pflanzenölen sind es 19%.

Guten Morgen :-) HENZO.

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