Re: Mädels, hier gibts was zurechtzurücken


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Geschrieben von Jan-Olaf am 29. Dezember 2010 19:47:45:

Als Antwort auf: Re: Mädels, hier gibts was zurechtzurücken geschrieben von Joachim S am 29. Dezember 2010 14:20:45:

Hallo,

"Mir drängt sich hier ein Verdacht auf: Du hast überhaupt nichts gegen private Kunden (und ihr Geld). Solange sie einfach bezahlen wirst du sie beliefern. Wenn sie dann Reklamationen haben sollten, kannst du das ganz einfach mit Hinweis auf die AGBs abschmettern."

Beliebte Masche. Funktioniert aber nicht. Wenn der Händler den Vertrag mit dem Privatkunden eingeht (durch Auftragsbestätigung oder Auslieferung der Ware), dann gelten so Dinge wie Widerrufsrecht und 2 Jahre Gewährleistung ohne Wenn & Aber (*). Dann kann er im Falle des Falles 10x auf seine AGB verweisen - das Gesetz steht nunmal über den AGB.
Wenn ein Mitbewerber mal einen schlechten Tag hat, kann er sowas auch bequem abmahnen.

(*): Ein Ausnahme gibt's: Für Kunden angefertigte Ware kann vom Widerruf ausgeschlossen werden. Dazu zählt sicherlich sowas, wie Düsen mit speziellem Öffnungsdruck. Gewährleistung gibt's natürlich trotzdem.

Ansonsten meine Meinung zu dem Thema: Unabhängig davon, wer hier die Wahrheit sagt (Ursprungsposter, Händler) und wer nun der komische Troll dazwischen ist; die Art, wie der Händler hier schreibt, sagt ja eine Menge aus über den Umgang mit Kunden dort. Auch als Gewerbekunde überlegt man sich da sicherlich zweimal, bei so einem Laden zu bestellen.

Grüße
Jan

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