Re: Wer lesen kann...


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Geschrieben von Uwe FDS am 06. Januar 2013 12:10:09:

Als Antwort auf: Wer lesen kann... geschrieben von speeny am 06. Januar 2013 11:35:02:

Hi Speeny,

>Und wat isn 'nen Oldtimer? Per Def. 'ne min. 30 Jahre alte Mühle. Punktum.

Eben, und wer ein Auto hat, was älter als 30 Jahre ist hateinen gesetzlichen Anspruch auf ein H-Kennzeichen. Denken viele, ist aber nicht so. Ich kann mich noch erinnern, als wir in der Schule die Begriffe "hinreichend" und "notwendig" im Unterricht hatten. Die Meisten habens nicht begriffen.

Und dann die Formulierung "die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind," heißt das, zum Zeitpunkt der Vergabe des Kennzeichens oder zum Zeitpunkt als das Gesetz in Kraft trat oder gar, als der Entwuf formuliert wurde. Wenn der Gesetzgeber einen Stichtag festsetzen will, kann der diesen Stichtag angeben und Klarheit schaffen. Also kann er nur meinen, 30 Jahre vor Vergabe des Kennzeichens. Damit sollte die Frage nach 1977 wohl geklärt sein. Und dann kann die 30 Jahre Frist geändert werden. Wurde nicht mal von 25 auf 30 erhöht? werden dann alle Kennzeichen die nicht der neuen Regel entsprechen ungültig? Oder gelten weiter und man darf nicht in die Umweltzone? Also ist es durchaus möglich, das Fahrzeuge mit gültigem H Kennzeichen fahren, aber icht den aktuellen Regeln für die Vergabe entsprechen. Und da kann ich nicht erkennen, dass die nicht mehr in die Umweltzone dürfen.

Besser ein wenig zu viel Obrigkeitsgläubigkeit und zu viel voreilenden Gehorsam, das erspart zumindest eigenständiges Denken.


Grüße

Uwe

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