Re: Wieder (fast) OT: Selbstfahrende Arbeitsmaschine
Geschrieben von Strichachtpöler am 30. Oktober 2013 19:14:38:
Als Antwort auf: Re: Wieder (fast) OT: Selbstfahrende Arbeitsmaschine geschrieben von Uwe FDS am 30. Oktober 2013 13:59:45:
Moin.
Genauso wie Uwe es schreibt, hat das mit einem Gewerbe nix zu tun.Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine wird übrigens gar nicht zugelassen, sie ist zulassungsfrei. Bei <20km/h reicht eine Adresse an der Arbeitsmaschine und eine Haftpflichtversicherung. Bei >20km/h muß man anstatt einer Adresse ein Kennzeichen führen, das wird dann dem Straßenverkehrsamt mitgeteilt und ein Kennzeichen erteilt.
Siehe auch FZV §3 Absatz 2http://www.wagendorf.de/index.php/Zugelassen_oder_Zulassungsfrai auch ne nette Seite zum schmökern...
Gruß
Jörg
- Re: Wieder (fast) OT: Selbstfahrende Arbeitsmaschine rasta-fahrer 01.11.2013 09:21 (7)
- Re: Wieder (fast) OT: Selbstfahrende Arbeitsmaschine Schmusi 01.11.2013 20:35 (1)
- Re: Wieder (fast) OT: Selbstfahrende Arbeitsmaschine rasta-fahrer 02.11.2013 00:23 (0)
- Re: Wieder (fast) OT: Selbstfahrende Arbeitsmaschine R.Lang 01.11.2013 14:08 (3)
- Re: Wieder (fast) OT: Selbstfahrende Arbeitsmaschine rasta-fahrer 02.11.2013 00:17 (2)
- Re: @Rasta-fahrer hast Mail by web OwT. R.Lang 02.11.2013 16:31 (1)
- Okay, hast Antwort per Mail und ne skype-Anfrage. Alles weitere dann direkt. :) (ohne Text) rasta-fahrer 04.11.2013 13:11 (0)
- Re: Wieder (fast) OT: Selbstfahrende Arbeitsmaschine R.Lang 01.11.2013 13:48 (0)