Re: Wieder (fast) OT: Selbstfahrende Arbeitsmaschine


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Geschrieben von Strichachtpöler am 30. Oktober 2013 19:14:38:

Als Antwort auf: Re: Wieder (fast) OT: Selbstfahrende Arbeitsmaschine geschrieben von Uwe FDS am 30. Oktober 2013 13:59:45:

Moin.


Genauso wie Uwe es schreibt, hat das mit einem Gewerbe nix zu tun.

Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine wird übrigens gar nicht zugelassen, sie ist zulassungsfrei. Bei <20km/h reicht eine Adresse an der Arbeitsmaschine und eine Haftpflichtversicherung. Bei >20km/h muß man anstatt einer Adresse ein Kennzeichen führen, das wird dann dem Straßenverkehrsamt mitgeteilt und ein Kennzeichen erteilt.


Siehe auch FZV §3 Absatz 2

http://www.wagendorf.de/index.php/Zugelassen_oder_Zulassungsfrai auch ne nette Seite zum schmökern...

Gruß
Jörg

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