Re: Gasprüfungsfaschisten....


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Geschrieben von Euer armer Willi am 20. Februar 2014 10:15:04:

Als Antwort auf: Gasprüfungsfaschisten.... geschrieben von Hanomedes am 20. Februar 2014 09:46:03:

moin Hanomedes,

kenne nur den Stand vor ca. 10 Jahren, damals durfte der TÜV die HU-Plakette nicht versagen, wenn keine Gasprüfbescheinigung vorlag.
Der DVGW versuchte das Plakettenkleben exclusiv an sich zu ziehen über das Arbeitsblatt G607.

Ich habe irgendwo meinen Arbeitsblatt-Text von damals:

Punkt 1: Stand der Technik von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen
.
..
...
Punkt 7.3 FETT"Wiederholungsprüfungen können alle 2 Jahre stattfinden und liegen im Ermessen des Betreibers" /FETT. Dabei ist der Zustand der Anlage einer Sichtprüfung, Funktionskontrolle blablabla
-------------------------
Unterschrift: Dippel-Ink. Böckmann, SFI
Stempel: KBVD (Karusselbremserverein Deutschland)
Habe so etliche 100 Wohnmobile mit meinem Gas-Küchenzettel, meiner Gasheizung und TÜV-Vollabnahme §21 parallel importiert. Ich habe die 30mbar Gasanlage in Deutschland eingeführt!

Im Übrigen ein Affront an den DVGW.

Dem Inginör is nix zu schwör.
So einen Vordruck kannste Dir bei mir anholen.
grootjes
EaW


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