Re: Verkehrskontrolle auf der BAB
Geschrieben von Funman am 26. Februar 2014 15:45:55:
Als Antwort auf: Verkehrskontrolle auf der BAB geschrieben von lukasHH am 26. Februar 2014 15:24:15:
Hallo Lukas,
Halter und Fahrer sind für den Wagen verantwortlich und können nix auf
den TÜV abschieben. Ja, die Polizei kann.
Der Halter kann den TÜV verklagen, wenn der nicht alles/das meiste
findet. Hats in Einzelfällen schon gegeben. Aber, der TÜV hat nur einen
Dienstvertrag. Versteckte Mängel muß er nicht finden. Nur das, was sich
im Rahmen einer ordentlichen Prüfung finden läßt.Für die Bemessung evtl. Strafe gibts noch eine 3-Monats-Frist, wenn ich
mich da recht erinnere. Wenn die letzte HU kürzer her ist, dann wirds
anders bewertet als wenn länger. Weiß ich aber nicht genauer.Grüße, Hajo
- Re: Verkehrskontrolle auf der BAB lukasHH 26.02.2014 15:49 (4)
- Macht die Rennleitung denn jetzt " TÜV to Go" ? (ohne Text) Diethelm 26.02.2014 18:43 (3)
- Re: Macht die Rennleitung denn jetzt " TÜV to Go" ? Funman 26.02.2014 20:29 (0)
- Gute Frage... Henzo 26.02.2014 18:55 (1)
- Wenn die gelebte Realität nicht genau so wäre, wie Du es Euer armer Willi 26.02.2014 22:33 (0)