Re: Verkehrskontrolle auf der BAB


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Geschrieben von Funman am 26. Februar 2014 15:45:55:

Als Antwort auf: Verkehrskontrolle auf der BAB geschrieben von lukasHH am 26. Februar 2014 15:24:15:

Hallo Lukas,

Halter und Fahrer sind für den Wagen verantwortlich und können nix auf
den TÜV abschieben. Ja, die Polizei kann.
Der Halter kann den TÜV verklagen, wenn der nicht alles/das meiste
findet. Hats in Einzelfällen schon gegeben. Aber, der TÜV hat nur einen
Dienstvertrag. Versteckte Mängel muß er nicht finden. Nur das, was sich
im Rahmen einer ordentlichen Prüfung finden läßt.

Für die Bemessung evtl. Strafe gibts noch eine 3-Monats-Frist, wenn ich
mich da recht erinnere. Wenn die letzte HU kürzer her ist, dann wirds
anders bewertet als wenn länger. Weiß ich aber nicht genauer.

Grüße, Hajo


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