Kompetenzfrage


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]


Geschrieben von Johannes D am 26. Februar 2014 21:33:01:

Als Antwort auf: Verkehrskontrolle auf der BAB geschrieben von lukasHH am 26. Februar 2014 15:24:15:

Servus,

ich persönlich würde einem Polizisten die Kompetenz absprechen beurteilen zu
können ob sich ein PKW in einem technisch einwandfreien Zustand befindet. Davon
ausgenommen sind natürlich offensichtliche Dinge wie abgefahrene Reifen, abfallende
Teile und ähnliche Schäden die auch von einem technisch wenig ausgebildeten
Menschen zweifelsfrei erkannt werden (gut hier gibt es sicher auch einen ge-
wissen Bereich).

Die Begutachtung eines Fahrzeuges durch einen Polizisten die über ein gründliches
Ansehen von aussen und bei geöffneter Motorhaube (Ölverlust, herabhängende Teile
der Abgasanlage) ist denke ich tolerierbar.
Eine Untersuchung mit Rollbrett und Hammer (oder anderem Werkzeug) würde ich nicht
hinnehmen, falls sie dennoch erfolgt würde ich den Beamten darauf hinweisen dass
ich das Fahrzeug umgehend nach der Kontrolle (wg. seiner Werkzeugbenutzung) nochmals
in einer Fachwerkstatt kontrollieren lasse und evlt. Schäden die auf sein Tun
zurückzuführen sind entsprechen bei seiner Dienststelle beanstanden.

Unter anderem könnte man sich in dem fiktiven Fall ja auf den jüngst erstellten
TÜV Bericht berufen.

Falls der Beamte bei seiner "normalen" Untersuchung Zweifel über die Verkehrs-
tüchtigkeit des Fahrzeuges hat so muss er entsprechende Schritte einleiten und
einen Sachverständigen hinzuholen oder eine entsprechende Untersuchung mit Frist-
setzung anordnen.

Eine entsprechende Nachfrage bei TÜV / Dekra könnte einem da falls es im Nachhinein
zu Schwierigkeiten kommt sicher auch weiterhelfen (die wollen sich ja die Arbeit
nicht wegnehmen).

Wenn das Auto aber bei einem "blinden" Prüfer war der es (aus welchen Gründen
auch immer) "durchgewunken" hat würde ich keinen großen Aufstand machen.

cu

Johannes D.

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