Da steht es


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]


Geschrieben von Uwe FDS am 04. März 2014 01:01:23:

Als Antwort auf: Re: ok, danke (ohne Text) geschrieben von Jockel am 03. März 2014 10:36:03:

Hi Jockel,

in §10 Abs4 steht geschrieben, wie es geht:

"(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."


Grüße

Uwe


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