Re: Dumweltzone mal wieder, kotz


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Geschrieben von Uwe FDS am 26. März 2014 15:53:38:

Als Antwort auf: Dumweltzone mal wieder, kotz geschrieben von volvovoil am 26. März 2014 14:46:31:

Hi,

>http://blog.beck.de/2009/11/13/unzulaessiges-parken-in-der-umweltzone-keine-halterhaftung-nach-§-25a-stvg

>Sprich, es gibt kein Beweis, dass jemand da hin gefahren ist (könnte ja auch hin geschleppt worden sein) und ein stehendes Fahrzeug verursacht keine Verschmutzung.

Lesen bildet! Also les dir das, was du verlinkt hast am besten erst mal durch. Das dort erwähnte Urteil sagt nichts darüber aus, ob du in der Umweltzone parken darfst, den Auto rein- und raustragen oder schieben oder auf dem Abschlepper rein bringen lassen darfst. Es geht rein um die Halterhaftung bei Verstößen des ruhenden Verkehrs. Und die besagt, das dem Halter die Kosten des Verfahrens auferlegt werden können, wenn nicht festzustellen ist, wer den Verstoß begangen hat.

Ohne Plakette in die Umweltzone ist aber kein Verstoß des ruhenden Verkehres. Deshalb greift nach Ansicht des Richters die Halterhaftung nicht. Ob irgend jemand ein Bußgeld zu zahlen hat ist eine ganz andere Sache.


Grüße

Uwe

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