Re: Dumweltzone mal wieder, kotz


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Geschrieben von Golf-Pöler am 26. März 2014 18:38:33:

Als Antwort auf: Re: Dumweltzone mal wieder, kotz geschrieben von Hanomedes am 26. März 2014 16:36:50:

Hi Hanomedes!

"von Deinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen und sage, dass Du es nicht warst! (Natürlich nur wenn es tatsächlich ein enger Angehöriger war, sonst wärs gelogen...)"

Und wenns ein Nachbar, Bekannter, Kneipenbekanntschaft war? Dann kann er doch auch sagen, das er es nicht war (würde dann ja auch stimmen).
Man kann von seinem Aussageverweigerungsrecht immer Gebrauch machen, auch wenn man selber gefahren ist. Niemand ist verpflichet bei seiner Überführung mitzuhelfen. Sogar lügen kannst du.

Die Sache ist nur, das du verpflichtet bist bei Kenntnis den Fahrer mitzuteilen, ausser es handelt sich um einen nahen Angehörigen oder dich selbst. Hast du keine Kenntnis, kannst du nichts mitteilen und man kann dir nichts. Die Behörde ist am Zug zu beweisen wer gefahren ist bzw. das der Autoeigner Kenntnis vom Fahrer hat oder haben müsste und es kein naher Angehöriger war. Das ist faktisch fast unmöglich ausser es existiert ein Video vom Parkvorgang, oder es gäbe Zeugenaussagen (am besten zwei). und dann muss man das tatsächliche Fahrergesicht ja auch noch der Person zuordnen.

Daher führt eine Nicht-Fahrernennung fast automatisch zum schliessen der Akte mit dem Versuch einer Halterhaftung die dann so um 18,- € kostet je nach Bundesland.

Gruß,
Björn

Gruß,
Björn


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