Ja die Paragraphen...


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Geschrieben von Golf-Pöler am 26. März 2014 22:17:36:

Als Antwort auf: Re: Dumweltzone mal wieder, kotz geschrieben von Uwe FDS am 26. März 2014 20:52:00:

Hallo Uwe!

"das Problem ist, wenn du dich aus einer Sache rauswinden willst, dann solltest du die Löcher gut kennen, durch die du schlüpfen willst. Nenn es Paragraphenreiterei, letztlich ist es das ja auch."

Stimmt vollkommen. Dummerweise gibt es manchmal auch zu einem Sachverhalt unterschiedliche Paragraphen die einen ent- oder gleichzeitig belasten können.

Da gibt es eine sehr schöne Sache z.B. bei temporären Halteverboten (aufgrund von Baustellen z.B.) in Strassen mit Parkscheinpflicht.
So heisst es in der STVO Anlage 2 Abschnitt 8 61 1.:
"Die durch ... Zeichen 283 [Halteverbot] und 286 [Parkverbot] angeordneten Haltverbote gelten nur ... bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird."

Aha, das heisst, folgt nach Halteverbot ein z.B. ein Parkplatzanfangschild, ist das Halteverbot passé. Soweit, so gut.

Nur ein Satz weiter, also STVO Anlage 2 Abschnitt 8 61 2. heisst es:
"Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben."

Ja was denn nun??? crazy grinsi
Halte- /Parkverbotsschilder entfalten rechtlich die gleiche Wirkung, ob mobil oder fest aufgestellt.

Um das hier wasserdicht zu machen hätte in 61 1. vor "Zeichen 283 & 286" der Passus "nicht mobil aufgestellte" gehört. Steht da aber nicht. ALso gilt das für alle Schilder. Nach was richtet man sich nun?
Im Zweifel sucht sich die Behörde den für dich ungünstigen Paragraph aus und du kannst erstmal gegen argumentieren. Vor Gericht natürlich.

Die gleiche Unsicherheit gibt es bei mobilen Halteverbotsschildern, wo darunter ungültige Zusatzschilder angebracht sind. Entweder nicht in DIN-Schrift (Zettelausdrucke, Eddingmalereien) und ohne schwarze Umrandung. Gerne gesehen bei kleinen Baustellen, Umzügen, Kanalarbeiten, etc.
Ist jetzt die gesamte Schilderkombi ungültig weil das Zusatzschild ungültig ist? Oder ists dann einfach ein Halteverbot, so lange es steht und Punkt (ohne die Ausnahme, die evtl. das ungültige Zusatzschild zu vermitteln versucht).

Manchmal nicht so einfach in Deutschland. crazy

Gruß,
Björn

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