Korrektur


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]


Geschrieben von LiLa am 27. März 2014 11:43:09:

Als Antwort auf: Re: Dumweltzone mal wieder, kotz geschrieben von Uwe FDS am 26. März 2014 20:52:00:

Hallo,

> Man hat den Betroffenen ermittelt, also gibt es auch keinen Grund für ein Fahrtenbuch

Doch, weil man den Betroffenen nicht innerhalb des Verjährungszeitraums ermitteln konnte! Nur wenn das der Fall ist, gibts keinen Grund für ein Fahrtenbuch. Eine zu späte Feststellung schützt nicht vor einem Fahrtenbuch.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/FahrtenBuch.php

Gruß
LiLa

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