Re: Vor gericht musst du auch den Inhalt der Sendung beweisen.


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Geschrieben von Uwe FDS am 31. Mai 2014 13:05:55:

Als Antwort auf: Re: Vor gericht musst du auch den Inhalt der Sendung beweisen. geschrieben von Golf-Pöler am 31. Mai 2014 10:38:29:

Hi,

das ist der große Vorteil, wenn der Empfänger das Einschreiben nicht animmt. Dann bekommt man es zurück, läßt es ungeöffnet und kann dem Richter zeigen, was drin stand. Und da es in den Wirkungskreis des Empfängers geraten war, wird die Sache in der Regel so gewertet, das er davon Kenntnis häte haben können, aber nicht wollte. Das ist nicht viel anderes, als wenn beim Einwurfeinschreiben der Empfängr sagt, er habe den Brief nicht haben wollen und erst gar nicht geöffnet.


Grüße

Uwe

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