Seh ich nicht so


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Geschrieben von Uli S. am 20. Juni 2014 11:36:03:

Als Antwort auf: du Wahnsinniger geschrieben von Rolf D am 20. Juni 2014 09:30:41:

Hallo Rolf,

>da steht nicht umsonst an derr Tanke

natürlich nicht. Wenn irgendein Depp die Flasche randvoll macht und es knallt, sind sie dran. Also schreiben sie es hin

>"nicht zum Befüllen von Gasflaschen"
die Flasche könnte platzen. Gefahr!!!

das ist allgemein üblich, steht sinngemäß auch so in der EG-Maschinenrichtlinie bzw. im Produkthaftungsgesetz: wenn eine Fehlanwendung vorhersehbar ist, muß diese entweder von Vornherein technisch ausgeschlossen werden oder, falls das nicht geht, muß sie mit entsprechenden Warnhinweisen verboten werden

>Was du hier gepostet hast ist ja quasi ne Anleitung zur Straftat

das Verbot des Betreibers allein macht aus dem verbotswidrigen Befüllen von Gasflaschen noch keine Straftat (ganz im Gegensatz zu anderen Kavaliersdelikten wie z.B. dem Verfahren von Frisch- oder Altpöl, das ist eine Straftat, wenn hierfür die Energiesteuer nicht ordnungsgemäß deklariert wurdedudu).
Aber egal. Von der technischen Seite her seh ich keinen Grund, warum man Gasflaschen nicht an ner LPG-Tanke befüllen sollte, WENN man weiß, was man tut. Peter hat ja geschrieben: "Dann sind gewollte 7,4Liter in die 11Liter Flasche geflossen und fertig." Wenn die Flasche vorher leer war, ist da noch genug Ausdehnungsraum übrig, daß die nicht platzt.

Gruß Uli

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