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Geschrieben von waldi am 01. November 2014 09:45:03:

Als Antwort auf: Re: OT: Felgen mit anderer Einpresstiefe auf 80 km/h-Anhänger? geschrieben von Frank S. am 31. Oktober 2014 21:03:42:

Hallo Frank,

die Einpresstiefe ist beim TÜV kein Problem, solange Du 2 Bedingungen erfüllst:
1. die Felge, bzw. das Rad schleift innen nicht an irgendwelchen Fahrwerksteilen, wie Dreieckslenker oder Achsschenkel, oder sonst wo.
2. Das Rad steht nicht über den Kotflügel raus, also Das Profil muss durch die Radabdeckung vollständig überdeckt sein.
Weiterhin:
Die Radgröße ist nur bei gebremsten Anhängern relevant. Bei Ungebremsten kannste draufmachen, was Du willst.
Die Reifenbreite, ist egal, solange Bedingung 1 und 2 erfüllt sind. Bei Gebremsten Anhängern ist aber darauf zu achten, dass der Durchmesser der eingetragenen Räder nicht überschritten wird.
Allerdings müssen die Räder auch eingetragen werden. Das ist aber kein Problem, solange eben diese Bedingungen erfüllt sind. Werden die Räder größer, muss durch Gutachten, oder Freigabe des Herstellers bestätigt werden, dass das so funzt.

Hat mir mal ein TÜV-Jogi erklärt.
Stehe nähmlich immer noch vor einer ähnlichen Herausforderung. Seit 2 oder drei Jahren grinsi.

Viele Grüße

Waldi

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