Re: Isofix nachrüsten


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Geschrieben von Johannes D am 18. November 2014 09:32:47:

Als Antwort auf: Re: Isofix nachrüsten geschrieben von Funman am 17. November 2014 18:17:37:

Servus Hajo,

>genau, die Dinger als Ersatzteil für ein gängiges Auto kaufen
>und einbauen. Als Befestigungspunkte die Gurtpunkte des
>Beckengurtes nehmen. Ordentlich machen und eintragen lassen.

Puh, dazu müsste man je nach Bus eine recht "große" Konstrukion
erstellen um das Iso-Fix Teil zu befestigen. So Eigenbauten sind
oft schwierig durch zu bekommen.
Ich hab kürzlich unseren T3 von LKW auf PKW (zurück) umschreiben
lassen. Mein "Glück" war das einer der Prüfer privat einen T3
fährt und mir so bestätigt hat das ich die originalen Befestigungs-
punkte verwendet habe die der prüfende Prüfer unbedingt haben
wollte. Mit einer selbergebastelten Isofix Lösung bräuchte ich Ihm
nicht kommen.

>Zur Erinnerung, es ist zulässig, Gurtpunkte selber herzustellen,
>indem einfach durch den Wagenboden gebohrt und mit großen Scheiben
>untergelegt und verschraubt wird. Das ist abnahmefähig.

Woher hast Du diese Info?

>Die Womo-Bänke von Reimo sind so befestigt, incl. Gurten an der Bank,
>nicht am Wagen.
>Es ist noch nichtmal nötig, die Befestigung irgendwie an die Träger
>im Boden anzuschließen, irgendwo durchs Blech reicht.

Es ist leider nicht so, das alles was bei "Herstellern" oder "Firmen"
abgenommen und/oder eintragen wird auch bei Privatpersonen abgenommen
wird. Ob das rechtlich richtig ist sei mal dahingestellt.
Meist ist es halt so, das man nur begrenzt Zeit hat für so TÜV Geschichten
und sich nicht tagelang mit Prüfern herumärgern will.

>Auch ist zulässig und abnahmefähig, beliebige typgeprüfte Sitze
>oder Bänke mit selbst gedremelten Adapterlaschen in beliebige
>Fahrzeuge einzubauen. Muß ordentlich gemacht sein, also dicke
>hochfeste Schrauben und Flachstahl mit ordentlichem Querschnitt,
>nach Augenmaß.

Kennst Du dazu die entsprechende Stelle im Gesetzt? Ich meine gelesen zu
haben, dass sich da mal was geändert hat.
Wie oben geschrieben, bei mir war es gar nicht sooo einfach, die orginale
MV Sitzbank an den originalen Befestigungpunkten mit Gurten an den original
Befestigungspunkten eingetragen zu bekommen.

>Mein TÜV-Vollabnehmer hat damit kein Problem.

Jaha, das heist noch lange nix ;-).

>Dies gilt für PKW nach Bj. 91, davor sind noch ganz andere Sachen
>zulässig, Bänke in Längsrichtung mit Abstützung z.B., das ist bekannt.

Auch hier die Frage wo steht das in welchem Gesetz? Hintergrund: Ich möchte
im T3 noch den B2B Sitz eintragen lassen für den hat der Bus aber keine originalen
Aufnahmen.

machs gut

Johannes D.

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