Re: Unterscheidung Gewerblich /privat


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]


Geschrieben von Trafic83 am 20. November 2014 08:27:43:

Als Antwort auf: das dürfte "eng" werden, Uwe. geschrieben von Euer armer Willi am 19. November 2014 23:28:11:

Hallo zusammen,

bin zwar kein Steuerfachmann, hatte vor 3Monaten mit dem
Hauptzollamt telefoniert.

Wesentlich ist der Verwendungszweck!

Kraftstoff Steuer 47,5 ct wie Dino
Energiesteuer Pöl als Heizöl 6ct/liter
Techniches Öl nicht gefragt. (z.B. in der Kettensäge)

Nach Aussagen des HZA müssen auch Privatpersonen diese
Steuer abführen.
Wenn man ne Flasche Pöl in den Tank füllt wird man
Steuertechnisch zum Hersteller von Kraftstoff.

Aber der große Unterschied zu Heizöl fahren ist.

Heizöl als Kraftstoff => Straftat
Pöl als Kraftstoff nicht versteuert => Ordnungswiedrigkeit

Habe das so im Gesetzestext gelesen.

Hatte mal ne Tankkontrolle vom Zoll auf der Autobahn.

ca. 30l Pöl im Tank.

Habe ich zugegeben das es unversteuert war.
Aussage des Zollbeamten: "Wegen 15€ mache ich nichts" und ich durfte
weiter fahren.

Umsatzsteuer wird bei Privat verkauf nicht fällig.
Als Kleingewerbe treibender auch nicht.
Gewerbe kann man bis zu 2 Jahre nachträglich anmelden
Aussage vom Ordnungsamt.

Bei einmaligem Privatverkauf sehe ich auch kein Problem.
Da wird auch keine Steuer fällig.

Pöligen Gruß, Thomas


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