Bestimmter Zweck ganz klar: Kraftstoff


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Geschrieben von Heinz am 20. November 2014 22:09:23:

Als Antwort auf: Re: Was der Zoll dazu meint geschrieben von Hansewolfgang am 20. November 2014 19:11:38:

Wolfgang, sehe ich anders:
... wohl dem, der sich den IBC in 2006 (= steuerfrei) schon hingestellt hat, damals auch den Tankschlauch angebaut hat und den Inhalt somit explizit als Kraftstoff bestimmt hat (das ist das entscheidende!!!). Gelegentliches (nicht zu häufiges) tanken ist auch entscheidend, denn wenn der IBC heute noch einen Inhalt aufweist und dieser (mutmaßlich) noch aus 2006 stammt, dann scheint mir energiesteuerlich alles ok, auch wenn Du heute einfach tankst.

Wenn Du hingegen dein Pöl von 2006 noch in der Aldi-Salatölflasche bevorratest und heute auf die Idee kommst dieses als Kraftstoff zu verwenden, dann hat uns das Zollamt genau gesagt, was zu tun ist.

Da diese Szenarien ebenso unrealistisch wie ggf. volumenmäßig unbedeutend sind, wird es diese Grauzone wohl geben.

Grüße
Heinz


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