Re: Ist das Thema immer noch nicht durch?


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Geschrieben von Uwe FDS am 23. November 2014 22:22:54:

Als Antwort auf: Ist das Thema immer noch nicht durch? geschrieben von justus am 23. November 2014 11:54:06:

Hi Justus,

>Durch das Verkaufen entsteht nicht erneut eine Umwidmung.
>Und damit auch keine erneute Steuer.

Das ist eine ein bißchen zu einfache Folgerung. Steuer kann nicht nur durch umwidmung entstehen.

Schaun wir doch mal ein wenig über den Tellerrand auf ähnliche Fälle: Wenn die Energiesteuer auf Diesel oder Benzin erhöht wird, werkauft die Tankstelle ab dem Zeitpunkt der Erhöhung mit dem erhöhten Steuersatz. Auch wenn der Sprit schon vor der Erhöhung hergestellt und bei der Tankstelle angeliefert wurde.

Und wenn die Tabaksteuer erhöht wird, dann dürfen die alten Packungen nur noch eine begrenzte Zeit (zum alten Preis) weiter verkauft werden. Danach muß dann der erhöhte Steuersatz entrichtet worden sein.

Beides sind Verbrauchssteuern, bei Beiden ist der erhöhte Steuersatz beim Verkauf an den Endverbraucher fällig, egal wo sich das Material zum Zeitpunkt der Erhöhung befand. Ich halte es also für durchaus möglich, dass es sich bei versteuertem Pöl, welches nach einer Steuererhöhng verkauft wird, ähnlich verhalten kann.

Mir ist es letztlich egal, wer welches Pöl auf eBay verkauft. Ich halte es aber für sinnvoll, die Frage nach einer evt. fäligen Steuer vorher zu klären, ehe man wegen so eine Grauzone am Ende etwas Ärger haben könnte.

Ich bunb der Problematik inmmer so aus dem Weg geangen, dass ich entweder den aktuellen Steuersatz nachweisbar entrichten habe oder das Pöl unversteuert mit einem entsprechendem Hinweis auf der Rechnung verkauft habe.

Viele Grüße

Uwe

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