Nur nebenbei, die Zweite


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]


Geschrieben von justus am 24. November 2014 20:21:50:

Als Antwort auf: Re: Nur nebenbei geschrieben von Golf-Pöler am 24. November 2014 16:46:55:

Hey,

grundsätzlich sieht es der Zoll nicht gerne (Das Verfahren von Heizöl.).
Es mag echte Sonderfälle (i.S.v. Notfällen) geben.
Da ist dann nach den Gesamtumständen des Einzelfalls zu bewerten.

Eine grundsätzliche Ausnahme ist zB:
Wenn Du mit Deinem Boot im Ausland gefärbtes Gasöl getankt hast.
Und das Verfahren in dem Ausland zulässig ist.
Dann darfst Du in Deutschland auch -ohne Nachbesteuerung- das restliche Gasöl verfahren (besser: verschippern?).

Aber wie gesagt:
im Zweifelsfall wende Dich an die Kollegen des zuständigen HZA.

Gruß

j.

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