Maut: der totale Überwachungsstaat


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]


Geschrieben von Eulenspiel am 28. März 2015 07:14:20:

Hallo Leute,
nun immer schön das Endrohr polieren, ihr werdet ab jetzt überwacht. Von wegen mal kurz bei Discounter heimlich tanken.

Deutschland ist dem totalen Überwachungsstaat – und damit einer totalitären Herrschaft – gestern mit Stimmen der Regierungsparteien einen großen Schritt näher gekommen. Die gerissene PR-Kampagne in Medien und Politik, die diesen Schritt möglich machte, verdient Respekt.

Die Bürger glauben ernsthaft, ihre Politiker hätten eine Maut beschlossen, die “Ausländer zur Kasse bitten” oder “Gerechtigkeit” schaffen soll, dabei wurde ein Gesetz zur großflächigen und anlasslosen Überwachung des Straßenverkehrs erlassen, bei dem die Bürger auch noch freudig die eigene Überwachung bezahlen.

Quelle: http://www.mmnews.de/index.php/politik/40828-maut67

Ich wähle zukünftig täglich nenn Liter Rizinus für jeden Politiker zum Frühstück.

Was wählt Ihr??

Kreuze wirds für solche Volkszertreter Schwachmaten zukünftig keine mehr geben.

Dafür gewaschene PRotestmails an alle die glauben trotzdem um meine Zustimmung zu betteln.

Hier der Grund für die Empörung.

Gesetz über die Erhebung einer zeitbezogenen Infrastrukturabgabe für die
Benutzung von Bundesfernstraßen
(Infrastrukturabgabengesetz – InfrAG)

(2) Soweit es zum Zwecke der Überwachung erforderlich ist, dürfen das Bundesamt für Güterverkehr und der private Dritte im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 im Rahmen der Überwachung, hinsichtlich Nummer 2 nur im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle, folgende Daten erheben, speichern und nutzen:

1. Bild des Kraftfahrzeugs ohne Erfassung der Fahrzeuginsassen,

2. Name und Anschrift der Person,die das Kraftfahrzeug führt,

3. Ort und Zeit der Benutzung von Straßen im Sinne des § 1 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2 und § 2 Absatz 3,

4. Kennzeichen des Kraftfahrzeugs inklusive Nationalitätenkennzeichen,

5. Hubraum, Emissionsklasse und Antriebsart des Kraftfahrzeugs, bei Kraftfahrzeugen im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer2 mit besonderer Zweckbestimmung als Wohnmobile das zulässige Gesamtgewicht,

6. Klasse und Aufbauart im Sinne des Anhangs II der Richtlinie 2007/46/EG.

Da stellt sich doch die Frage: Kann man jetzt zum Zwecke der Beutelschneiderei Jagdlizenzen erwerben? Oder wer ist der "der private Dritte"?

MfG eule




Wie lesenswert findest Du diesen Beitrag?                 Info zur Bewertung




Antworten:


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]