Gesetzentwurf gelesen? - Was für ein Schwachsinn...


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Geschrieben von rasta-fahrer am 17. April 2015 23:40:41:

Als Antwort auf: Maut beim Kleintransporter....bin verwirrt geschrieben von Smiliedriver am 17. April 2015 17:05:36:

https://netzpolitik.org/wp-upload/2014-10-30-Gesetzesentwurf-Maut.pdf

Hallo,

wenn das der Gesetzentwurf ist, der zum Gesetz werden soll, dann zumindest Entwarnung für die Kleintransporter. (laut §1 = Abgabepflicht für Klasse M1, M1G - also PKW und PKW-Geländewagen - und von den sonstigen M nur Wohnmobile).
Euch Kleintransportern bleibt also der Bürokratiezirkus erspart, mehr auch nicht.

Ansonsten stehen da schon ein paar Dinge drin, die vornehm ausgedrückt hirnverbrannt sind. Warum kann eine regionale Minipartei einem ganzen Land derartigen Schwachsinn aufbürden?


§ 8 Nachweis der Entrichtung
(1) Der Schuldner der Infrastrukturabgabe hat auf Verlangen des Bundesamtes für Güterverkehr oder des Kraftfahrt-Bundesamts die ordnungsgemäße Entrichtung der Infrastrukturabgabe nachzuweisen.

aha, die können von mir verlangen, dass ich den Kontoauszug vorlege? Hoffentlich nicht am Straßenrand...


§ 8
...
(4) Die Person, die das Fahrzeug führt, hat den Beleg über den Erwerb der Vignette im Rahmen ihrer Nachweispflicht nach § 8 Absatz 1 bei der Benutzung von Straßen im Sinne des § 1 Absatz 1 mitzuführen und auf Verlangen den zur Kontrolle befugten Personen zur Prüfung auszuhändigen. ...

Also doch, muss man jetzt den Kontoauszug des Halters (!) im Handschuhfach mitführen. Wahnsinn!


Noch was nettes, was den besonderen "Sachverstand" des Dobrindt-Ministeriums aufzeigt:

§ 2 Ausnahmen
(1) Die Infrastrukturabgabe ist nicht zu entrichten für die Benutzung von Straßen im Sinne des § 1 Absatz 1 mit
...
11. Kraftfahrzeugen, mit einem Antrieb a) deren Energiewandler ausschließlich elektrische Maschinen sind und ...

ähhm, was meint der? Hab ich in Physik nicht afgepasst, oder sind mechanische Bremsen doch keine Energiewandler, die kinetische Energie in thermische Energie umwandeln? Oder kommt jetzt nach den fahrerlosen Autos auf der A8 auch noch ein Feldversuch für Elektroautos ohne mechanische Bremsen? konfus


Aber es gibt ja noch was gutes. Man kann sich die "Infrastrkturabgabe" bei Nichtbenutzung erstatten lassen. Ist doch was Feines, Danke liebe CSU. Oder etwa nicht?

§ 9 Erstattung der Infrastrukturabgabe
...
(2) ... Die für ein Jahr entrichtete Infrastrukturabgabe kann auf Antrag anteilig erstattet werden, wenn
...
oder
3.nachgewiesen wird, dass das Kraftfahrzeug im gesamten Entrichtungszeitraum nicht genutzt wurde.

Ähm, wie soll ich das nachweisen? Ein Jahr lang nicht genutzt? Nicht mal zum Kuscheln mit der neuen Flamme, während Papa und Mama schön Tagesschau guggen?

Tut mir leid, aber wenn die CSU solchen Schwachsinn verzapft, kein Wunder wenn das Bild der Bayern im Rest der Republik nicht gerade besser wird. Der Dobrindt schafft es noch, die Bayern mehr zu in Verruf zu bringen, als der Ulbricht es mit uns Sachsen geschafft hat...

Kopfschüttelnde Grüße aus dem Dresdner Elbtal

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§ 8 Nachweis der Entrichtung
(1) Der Schuldner der Infrastrukturabgabe hat auf Verlangen des Bundesamtes für Güterverkehr oder des Kraftfahrt-Bundesamts die ordnungsgemäße Entrichtung der Infrastrukturabgabe nachzuweisen.

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