Zelte, Wohnwagen und Container
Geschrieben von Hanomedes am 25. Mai 2015 12:50:58:
Als Antwort auf: keine Ahnung geschrieben von hanomade am 24. Mai 2015 20:03:14:
Sind alle nicht auf dauernden Verbleib ausgelegt, daher benötigt man keine Baugenehmigung. Erst wenn der Container lange Zeit irgendwo steht, stellt sich die Frage nach der Flächennutzung, aber neBaugenehmigung braucht man immer noch nicht, da es kein Gebäude ist
- Re: Zelte, Wohnwagen und Container ulf r 25.05.2015 17:13 (1)
- Re: Zelte, Wohnwagen und Container Hanomedes 25.05.2015 19:08 (0)