Re: ... ich bin ja sonst nicht kleinlich, aber heute..


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Geschrieben von Hansewolfgang am 10. Juni 2015 18:48:23:

Als Antwort auf: ... ich bin ja sonst nicht kleinlich, aber heute.. geschrieben von maik berthold am 08. Juni 2015 23:22:28:

Moin,

ich habe gefunden:

"Abschnitt 1.1.3.1 Buchstabe a des ADR sagt frei übersetzt:

PRIVATpersonen dürfen zum PERSÖNLICHEN Gebrauch (z.B. für Motorboot) bis 240l Treibstoff in einer "Transporteinheit" befördern, wenn der einzelne Behälter nicht größer als 60l ist.

(also 3x60l oder 12x20l usw.)"

http://www.motor-talk.de/forum/wie-viel-liter-diesel-darf-ich-transportieren-t2418075.html

Rennleitung rufen? Hätte ich mir hoffentlich verkniffen, aber in so einer Situation kann man auch mal überreagieren. Grundsätzlich würde ich so wenig wie möglich mit denen in Kontakt treten wollen, weil der Ärger dann noch viel größer werden könnte. Das du es hier gepostet hast, könnte schon ein Hinweis auf großen Ärger sein, gelle? Ist er denn unter 240l geblieben? Dann hast du vielleicht jemandem Unrecht getan und ärgerst dich später darüber. Übrigens: Die Kanister müssen zugelassen sein und es gibt so einen Tüvstempel mit Ablaufdatum, oder?

Cheers,
Wolfgang

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