Schrauben in Garagen...


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Geschrieben von Stephan H am 04. Juli 2015 22:36:29:

Als Antwort auf: entscheidend ist die bisher genehmigte Nutzung des Gebäudes geschrieben von monopoel-stefan am 04. Juli 2015 09:18:23:

Hallo,

Wenn ich das richtig lese, wird wohl zunächst zwischen Klein-, Mittel- und Großgaragen unterschieden.
Bei Kleingaragen (bis 100m²) scheint alles nicht so übel.

Sogar Gruben sind offenbar gar nicht so kompliziert:

Arbeitsgruben sind innerhalb von Garagen nur dann zulässig, wenn sie ausreichend zu belüften sind. Sie sind so zu sichern, dass Personen nicht hineinstürzen können; sie müssen bei Gefahr jederzeit verlassen werden können.

Bezieht sich allerdings auf NRW.

Quelle: SBauVO.

Gruß
Stephan

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