Re: Olle Autos in alten Scheunen erlaubt?


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Geschrieben von Funman am 06. Juli 2015 15:03:50:

Als Antwort auf: Re: Olle Autos in alten Scheunen erlaubt? geschrieben von Uwe FDS am 05. Juli 2015 09:20:19:

Hallo Uwe,

nee, natürlich will ich nichts entsorgen. Nur einlagern. Also nicht
betriebsbereite Autos, und Autoteile.

(Anekdote: ich hab mal 2 Männer getroffen, die in Berlin mitten auf
der Straße, im Zentrum, einen BMW geschlachtet haben. Die haben den
komplett zerlegt und die Karosse kleingeflext, bis alles weg war.
Strom mit Verlängerungskabel aus dem Kellerfenster eines Wohnblocks.
Sie haben aber penibel darauf geachtet, daß der Wagen zugelassen war
und immer Nummernschilder an den Resten waren. Das hat wohl
juristisch ausgereicht.)

Ich glaube, der Knackpunkt ist der Unterschied zwischen einer
Lagerhalle für Fahrzeuge und einer Garage. Ich will das keinesfalls
als Garage haben. Möglicherweise ist der Unterschied, daß betriebsbereite
Fahrzeuge nur in Garagen abgestellt werden dürfen, nicht betriebsbereite
aber auch in Lagerhallen. Da würde ich gerne mal wissen, wo das steht
und ob überhaupt.

Grüße, Hajo

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