Re: Kontrolle-Probe


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Geschrieben von Musikus am 18. August 2015 22:12:55:

Als Antwort auf: Kontrolle-Probe geschrieben von Funman am 18. August 2015 13:30:42:

Auf zoll.de heiß es dass man das, was der Tank fasst, und das was man zu Hause aufbewahrt versteuert werden darf, wenn es eine positive Probe gegeben hat....
Ich musste alles versteuern und ich denke das war dann illegal. Der Zoll räumte mir das Recht einer jährlichen Versteuerung ein..das habe ich schwarz auf weiß. Die haben vielleicht gemerkt dass sie da einen Fehler gemacht haben und das gar nicht hätten tun dürfen mit dem versteuern vor Ort. Dann haben die vermutlich das mit der Kraftstoffprobe einfach mal so aufgeschrieben um das ganze zu legalisieren...ich weiß net

Beispiel:


Die Polizei hält einen Autofahrer an und fragt "haben sie was getrunken" . Der sagt " ja , 10 Bier " Daraufhin macht die Polizei eine Anzeige wegen Trunkenheit am Steuer und rechnet die Promillezahl aus. Das geht ja sogar. Die errechnen dann 1 Promille . Dann kommt ein Schreiben "Es wurde eine Blutprobe entnommen und sie hatten 1 Promille Alkohol im Blut. Aus diesem Grund bekamen sie eine Anzeige..pla..pla..pla" Dann sagte der Mann "Ich habe gesagt ich habe 10 Bier getrunken aber es gab keine Blutprobe" Dann sagen die Beamten "Das ist doch das gleiche" Der Richter würde das Verfahren einstellen weil die Beamten gelogen haben.

Sorry, aber wenn das Gesetz sagt, dass es so ablaufen muss bezüglich der Kraftstoffprobe dann muss es so ablaufen. Wenn die schreiben sie haben eine Probe entnommen und da oben auf dem Schreiben ist ein Stempel des Zoll, akzeptiere ich das nicht. Ich war bereit meine Strafe von 300€ zu zahlen wenn die den Satz weglöschen, dass es eine Probe gab. Das haben die nicht getan.

Sorry, aber net mit mir!

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