Re: Da fallen mir gerade folgende Fragen ein,...


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Geschrieben von R.Lang am 10. November 2015 11:49:21:

Als Antwort auf: Ach deshalb ... geschrieben von waldi am 10. November 2015 09:29:48:

Hallo alle,

ist der gefüllte Transportbehälter eigentlich eintragungspflichtig wenn er als Ladung mitgeführt wird?
Stellt man eine Friteuse dazu, so sollte das Alibi sogar einer Kontrolle stand halten.

Wenn die Ladung dann noch ordentlich gestaut und gegen verrutschen gesichert ist, hat der blau- oder schwarz-silberne Werkschutz der Firma "POLIZEI" bei der Fahrzeugüberprüfung doch kaum noch Argumente.

Oder gibt es schon "EU-Ablassregeln" des "EU-Kegelclubs" nach denen die "Sachverständigen für Transportsicherung" die Preise der Ablassbriefe selbst festlegen dürfen?

Wenn die Ladung ähnlich wie bei einem Schiff, in Portionen in den vielleicht 5-15 liter fassenden "Tagestank"der im Motorraum verbaut ist, umgepumpt wird,sollte sich die Energiegefahr von dem gefährlichen PÖL-vorrat relativieren.

Wenn man es automatisch umpumpt sollte der Überlauf (Rücklauf) in den Ladungsbehälter erfolgen.

Als Alternative für die Nonstoppiloten die bis Peking durchfahren wollen könnte man ja einen Tankanhänger ans Zugfahrzeug hängen.so mit 1500 -2000 l Pöl sollte die Reichweite dann schon passen.

Wie ist das denn mit Zusatztanks die auf einem Aussenlastträger auf der Hängerkupplung reiten? Je nach Bauart darf die Hängerkupplung bis zu 100Kg tragen. Na da sollte sich doch schon ein brauchbarer PÖLvorrat transportieren lassen.

Man kann den Spiess auch rum drehen, man geht vor Beginn der Umbauarbeiten zum TÜV-Prüfer seines geringsten Misstrauens, und fragt den wie ers denn gerne hätte. Die Aussagen kann man ja durch vorbereitete Fragen vertiefen. Die KFZ-sachverständigen des TÜV geben normalerweise gerne Auskunft, denn sie haben ja kein Monopol mehr, und sind dabei "geschäftstüchtig" indem sie möglichst noch kostenpflichtige Zusatzleistungen empfehlen. Wenn man einen solchen Experten dann immer schön bauchpinselt und ja nicht durch "besserwissen" provoziert, sollte es auch mit dem Eintrag klappen. Gut ist wenn man das Gutachten einer bereits legalisierten "Nachrüstung" vorweisen kann.

MfG R.

PS:Wenn die Antwort dann nicht passt kann man ja nochmal wo anders fragen. Es soll Prüfer geben, denen eilt der Ruf ihrer Kundenfreundlichkeit voraus.

Da es ein Handelsgeschäft ist, der TÜV ist schliesslich ne Firma, kann man sich ja den Verkäufer aussuchen.

Es wird wohl in jedem Fall eine Einzelabnahme daraus gestickt, die ist lukrativer für den Prüfer, als eine Typabnahme wo dann alle Schreckenssenarien "durchgespielt werden "müssen" (Cräshtest usw.)

Ach nochwas, ist die Eintragung des Pölzusatztanks auch in Frankreich gültig und wird so respektiert? Nicht das dort der Zoll das mögliche Tankvolumen bei Kontrollen nochmal prventiv verzollt. Denn nicht jeder Kassenzettel ist für die gültig weil er z.B. nicht den regionalen Dokumentationsbedingungen entspricht.

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